UNTERSUCHUNGSHAFT – WAS JETZT ZU TUN IST

Belastende Situation für Betroffene und Angehörige? Wir handeln sofort.

Untersuchungshaft (U-Haft) wird angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Richter einen Haftbefehl erlässt. In dieser Situation zählt jede Stunde, um die Weichen für das weitere Verfahren richtig zu stellen.

Wann kommt es zur U-Haft?

Ein Haftgrund liegt insbesondere vor bei:

Fluchtgefahr
Verdunkelungsgefahr
Wiederholungsgefahr

Sofort-Maßnahmen bei U-Haft

  • Ruhe bewahren: Emotionale Reaktionen erschweren die Lage.
  • Schweigen: Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.
  • Anwalt kontaktieren: Sofortige Prüfung des Haftbefehls veranlassen.
  • Angehörige informieren: Organisation von Beistand und Unterlagen.

Wie ein Strafverteidiger jetzt hilft

Ein erfahrener Anwalt kann die Belastung minimieren und rechtliche Schritte einleiten:

  • Beantragung einer Haftprüfung zur mündlichen Erörterung.
  • Einlegen einer Haftbeschwerde zur Überprüfung durch die nächste Instanz.
  • Hinarbeiten auf eine Haftverschonung (z.B. gegen Meldeauflagen oder Kaution).
  • Wahrung Ihrer Rechte auf Kontakt zu Angehörigen und rechtliches Gehör.