Strafrecht kurz erklärt

Zu den Begriffen und den fachlichen Unterschieden im Detail: 

  

  • Rechtsanwalt (RA) 

Die allgemeine, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für einen Juristen, der Rechtsberatung anbietet. Er kann in jedem Rechtsgebiet tätig sein. 

 

  • Strafverteidiger: 

Beschreibt einen Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung in Strafverfahren konzentriert. Es ist keine eigene Berufsbezeichnung, sondern eine Tätigkeitsbeschreibung. Jeder Strafverteidiger ist Rechtsanwalt, aber nicht jeder Rechtsanwalt ist Strafverteidiger. 

 

  • Fachanwalt für Strafrecht: 

Ein Anwalt, der nach § 43c BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) durch die Rechtsanwaltskammer den Titel verliehen bekommt. Er muss spezielle theoretische Kenntnisse (Fachanwaltslehrgang) und eine hohe Anzahl an praktischen Fällen nachweisen. Er ist ein „Spezialist“ mit offizieller Qualifikation. 

 

  • Spezialist / Experte: 

Beides sind informelle Begriffe, die die besondere Tiefe der Kenntnisse eines Anwalts hervorheben, oft durch viele Jahre Praxis. Sie sind häufig mit dem Fachanwaltstitel verbunden, da der BGH entschieden hat, dass die Bezeichnung „Spezialist“ nur bei entsprechender Qualifikation (mindestens Fachanwaltsniveau) zulässig ist.

 

Hinweis zum Pflichtverteidiger
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.

Mehr Informationen zum Pflichtverteidiger hier klicken »